Andrea Melletat

Willkommen auf meiner Homepage

Andrea Melletat

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Über mich

Mein Name ist Andrea Melletat und ich bin Rechtsanwältin und allgemein beeidigte Dipl. Fachübersetzerin. Meine Schwerpunkte sind Aufenhalts-, Familien-, Straf- und internationales Vertragsrecht.

Durch meine Tätigkeit als allgemein beeidigte Übersetzerin für die Sprachen Englisch und Spanisch bin ich bereits seit 1990 mit Verträgen unterschiedlicher internationaler Rechtssysteme und deren Wirksamkeit vertraut. 2012 habe ich den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht bestanden und mich erfolgreich zum Coach für Systemische und Familienaufstellungen ausbilden lassen.

Gerne berate ich Sie rund um Fragen zu den Themen Gewalt- und Opferschutz, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie Namensrecht und Adoption. Ebenso vertrete ich Sie gerichtlich als auch außergerichtlich bei strafrechtlichen Angelegenheiten.

Ich bin in Bürogemeinschaft mit dem Rechtsanwalt Thomas Melletat tätig.

Rechtsgebiete - Übersicht

Das Gebiet des Familienrechts umfasst die gesetzlichen Folgen und Möglichkeiten im Fall einer Heirat, Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen, Sorge- und Umgangsrecht, Betreuungsrecht sowie erbrechtliche Angelegenheiten. Alle diese Themenkreise sind meist sehr emotional belastet. Aus diesem Grund habe ich zusätzlich zu meiner juristischen Ausbildung eine Ausbildung zur systemischen Familienberaterin absolviert, damit ich Sie auch da gut beraten kann, wo die gesetzlichen Vorschriften ihre Grenzen haben.

Ganz gleich, ob Sie Opfer einer Straftat sind oder einer Straftat beschuldigt werden: Ich stehe Ihnen zur Seite. Durch Akteneinsichtnahme bei der Staatsanwaltschaft ist es oft möglich Ermittlungsfehler- oder Lücken aufzuspüren und Ihre rechtliche Situation neu einzuschätzen.

„Pacta sunt servanda“ – Dieses Prinzip der Vertragsbindung herrscht überall auf der Welt…. Eigentlich. Denn nicht jede Vertragsklausel eines Landes wird in der Gerichtsbarkeit des anderen Landes anerkannt. Ich helfe Ihnen gerne zu der Wirksamkeit von AGB und Haftungsausschlüssen bei internationalen Verträgen.

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung für ein Dokument?

Dann informieren Sie sich hier über die Übersetzungsdienste von Transquick Language Services.

Mitgliedschaften

Rechtsanwaltskammer Celle und Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)

 

Kontakt

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    Häufig gestellte Fragen

    Kommt das in mein Führungszeugnis?

    Insbesondere jugendliche Straftäter und Straftäterinnen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, befürchten, dass ihr Fehlverhalten dokumentiert wird und im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht.

    In einem Führungszeugnis, das für private Zwecke ausgestellt wird (z.B. einer Arbeitsplatzbewerbung) gilt, dass die alleinige Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln von bis zu 90 Tagessätzen nicht eingetragen wird. Handelt es sich dagegen um die zweite Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln, wobei die jeweilige Verurteilung mit einer Geldstrafen von 30 Tagessätzen ausgesprochen wurde, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ab Rechtskraft des Urteils in das Führungszeugnis aufzunehmen.

    Eine Frage, die sich jede(r) hiervon Betroffene unweigerlich stellt. Eine Scheidung kann teuer werden. Denn diese kann nur von einem Familiengericht rechtskräftig beschlossen werden, so dass zum Einem Gerichtskosten anfallen. Daneben muss mindestens ein Scheidungsanwalt/eine Scheidungsanwältin vor Gericht tätig werden, der/die auch bezahlt werden muss. Herrscht dann noch zwischen den Ehegatten ein erbitterter Streit über zahlreiche Folgesachen wie etwa Unterhalt, Zugewinnausgleich, Verbleib in der Ehewohnung bzw. gemeinsam erworbenen Immobilie, Hausrat und Kindschaftssachen, sind die Kosten der Scheidung nach oben quasi offen.

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen jedoch nur die Gerichtskosten und Anwaltskosten an. Diese richten sich nach dem Einkommen der Eheleute und dem Wert für den Versorgungsausgleich.